7 Dinge die Sie jetzt zur Umsetzung der DSGVO im Unternehmen machen MÜSSEN

Am 25. Mai 2018 tritt die neue Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) und das aktualisierte Bundesdatenschutzgesetz (BDSG neu) in Kraft. Die EU-Verordnung und das BDSG neu regeln den Umgang mit personenbezogenen Daten. Durch die DSGVO wird eine europaweit einheitliche Vorgangsweise beim Umgang mit personenbezogenen Daten geregelt.

Speziell Hotels erheben, speichern, verarbeiten und nutzen eine große Menge personenbezogene Daten – zum Teil auf Grund gesetzlicher Vorgaben, zum Teil für Marketing- und Vertriebszwecke.

Neben Gästedaten werden Personaldaten und sonstige personenbezogene Daten im zum Teil erheblichen Umfang bearbeitet.

Bis zum 25. Mai 2018 ist es nicht mehr weit – die DSGVO kommt!.

Workshop für mehr Gäste

Nicht alles ist neu, vieles war bereits im bestehenden Datenschutzgesetz geregelt. Allerdings wurde das Thema Datenschutz in vielen Unternehmen lediglich als lästiges Übel wahrgenommen und Abweichungen von den öffentlichen Stellen nur in Ausnahmefällen sanktioniert. Die Strafen waren bisher gering. Dies wird sich mit dem 25.05.2018 ändern.

Sie sollten folgende 7 Dinge kurzfristig prüfen und erledigen:

Nutzen Sie die Chance

Die Einführung der DSGVO ist ein guter Anlass, die vorhandenen Daten im Unternehmen genauer unter die Lupe zu nehmen und den Gästen zu zeigen „Wir nehmen Datenschutz ernst“. Nutzen Sie die Chance, von „Big Data“ zu profitieren – rechtskonform!

Führen Sie eine Bestandsaufnahme durch

Überprüfen Sie, wo in Ihrem Unternehmen personenbezogene Daten vorliegen. Erfahrungsgemäß werden an unterschiedlichen Orten / Abteilungen Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet. Überprüfen Sie, wie Sie an die Daten gekommen sind, zu welchem Zweck die Daten erhoben wurden und wer Zugriff auf diese Daten hat. Überprüfen Sie Ihre Website und Ihr Newslettersystem.

Erstellen Sie ein Verarbeitungsverzeichnis

In einem Verarbeitungsverzeichnis werden die Prozesse eingetragen, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Darüber hinaus werden in diesem Verzeichnis die Verantwortlichen, der Zweck der Datenverarbeitung und Beschreibungen zu Datensicherheitsmaßnahmen, etc. erfasst. Dieses Verarbeitungsverzeichnis ist neu und erfordert, dass alle Prozesse im Unternehmen geprüft werden müssen.

Führen sie eine Datenschutz-Folgeabschätzung durch

Sofern ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen durch die Verarbeitung seiner Daten besteht, muss das Unternehmen eine Datenschutz-Folgeabwägung durchführen. Das Ziel hierbei ist, aufzuzeigen, was gegen dieses Risiko unternommen wird.

Befolgen Sie die Informationspflicht

Die betroffene Person hat das Recht zu hinterfragen, welche Daten über ihn / sie in Ihrem Unternehmen gespeichert wurden (Auskunftsrecht). Darüber hinaus besteht grundsätzlich das Recht auf Löschung der Daten (ggf. durch gesetzliche Vorgaben eingeschränkt).

Schließen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag

Haben Sie als Unternehmen externe Dienstleister mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beauftragt (z.B. Lohnbuchhaltung, Lettershop für Newsletterversand, etc.) müssen Sie mit diesem Dienstleister einen sog. Auftragsverarbeitungsvertrag schließen, der die Art und Weise sowie Löschung der personenbezogenen Daten regelt.

Regeln Sie den Fall einer Data Breach Notification

Sollte es zu einer Datenschutzverletzung wie z.B. Datenverlust durch Diebstahl, Hackerangriff, etc. kommen, sind Sie verpflichtet zum einen die betroffenen Personen und die zuständigen Behörden binnen 72 Stunden zu informieren. Als Ausnahme gilt hier, wenn die Datenschutzverletzung voraussichtlich kein Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten der Betroffenen bedeutet.

Neben den oben genannten unbedingt zu prüfenden Punkten besteht für einen Hotelbetrieb relativ schnell die Verpflichtung einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Dies kann entweder durch eine interne oder externe Person erfolgen. Prüfen Sie, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen.

Die active Hotelmanagement GmbH hat sich auf die operative Umsetzung der Einführung der DSGVO und des BDSG neu in Hotels spezialisiert. Bei Bedarf kann die Funktion einen externen Datenschutzbeauftragten übernommen werden.

Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der Neuerungen der DSGVO und des BDSG neu – mit Augenmaß und Praxiserfahrung.

Nehmen Sie direkt hier Kontakt mit uns auf!

7 TOP Kennzahlen für E-Mail Marketing

E-Mail MarketingE-Mail Marketing ist ein wichtiger Baustein im Marketing und Vertrieb eines Hotels. Durch diese Form der Kommunikation können Sie interessierte Gäste mit zielgerichteten Informationen und Angeboten versorgen. Die Zeiten der ziellosen Werbung über Newsletter und der reinen Werbemails ohne Nutzen für den Leser sollte vorbei sein. Der Aufbau einer zielgerichteten E-Mail Marketing Kampagne bietet viele Chancen um die Belegung im Hotel zu steigern. Hier können gezielte Angebote und / oder auslastungsschwächere Zeiten bespielt werden. Im Rahmen eines Gäste-Magnet Marketing© der active Hotelmanagement GmbH können neue Gäste gewonnen werden.

Von den Großen lernen

Sogenanntes Lead-Management wird von den großen Playern wie z.B. Amazon perfekt gespielt. Mit dem Gäste-Magnet Marketing© der active Hotelmanagement GmbH gewinnen sie neue Adressen, die Sie in der Folge als Gäste begrüßen können. Hierbei ist E-Mail Marketing ein zentraler Bestandteil.

Eine der Grundlagen für ein erfolgreiches Gäste-Magnet Marketing© ist ein gutes E-Mail Marketing. Für ein erfolgreiches E-Mail Marketing gilt es, einige wenige Kennzahlen zu ermitteln, mit denen Sie den Erfolg der Kampagne messen und optimieren können.

Die 7 TOP Kennzahlen für die erfolgreiche Steuerung Ihrer E-Mail Marketing Kampagne

Menge der versendeten E-Mails

Bounce Rate

Öffnungsrate

Klickrate

Abmelderate

Lesedauer

Conversionrate

Die Menge der versendeten E-Mail ist die erste wichtige Kennzahl. Je mehr qualifizierte E-Mailadressen Sie verwenden, um so höher ist erfahrungsgemäß die Reaktion. Dies setzt voraus, dass die verwendeten Adressen aktuell sind. Bitte beachten Sie die Anforderungen seitens des Datenschutzes (DS-GVO) an die Verwendung von personenbezogener Daten. Achten Sie bitte auch darauf, dass Sie regelmäßig neue Adressen generieren.

Die Bouncerate ist die Kennzahl, wieviel Rückläufer beim Versand erzeugt werden. Vielfach wird die Bouncerate auch mit Absprungrate übersetzt. Anfangs liegt die Bouncerate erfahrungsgemäß höher, sobald der Datenbestand mehrfach bespielt wurde, sinkt die Bouncerate. Sogenannte Softbounce sind Rückläufer, die auf Grund von z.B. Abwesenheitsnotizen nicht erreicht werden konnten. Ja nach verwendetem System werden diese Werte unterschiedlich ermittelt.

Die Öffnungsrate gibt nur einen ungefähren Wert an. Tatsächlich kann die Öffnungsrate an sich nicht gemessen werden. Erst durch die Verwendung  z.B. von Bildern (download) kann die Öffnungsrate ermittelt werden. Bitte hierbei Vorsicht! Vielfach werden Bilder nicht downgeloadet, z.B. bei vielen mobilen Geräten.

Zuverlässiger ist die Klickrate – hierbei wird tatsächlich ermittelt, wie oft geklickt wird. Bei der unique click rate wird von jedem user der Klick auf eine Möglichkeit nur 1x gezählt. Die Klickraten sind erfahrungsgemäß an den ersten Tagen nach der Aussendung am höchsten – aber auch LEser, die z.B. im Urlaub sind, klicken vielleicht noch nach Tagen.

Die Abmelderate gibt an, wie viele Empfänger sich vom Newsletter abmelden. Geben Sie in jedem Newsletter die Möglichkeit zur Abmeldung (Datenschutz!). Es gibt viele Gründe, warum sich Leser abmelden und eine gewisse Anzahl an Abmeldungen ist normal. Sollte die Abmelderate stark steigen, treffen Sie nicht mehr die Erwartungen der Leser oder bieten keinen Nutzen. Hier sind dann Änderungen gefordert.

Die Lesedauer gibt Ihnen einen guten Indikator, wie interessant der Newsletter ist und wie lange sich ein Leser mit Ihrem Newsletter beschäftigt. Ein Newsletter mit vielen Tipps und nutzbaren Informationen wird eine höhere Lesedauer aufweisen, als ein Newsletter, der nur eine Zusammensetzung von Angeboten bietet.

Die conversion rate ist praktisch Ihr Erfolgsmesser. Diese Kennzahl gibt an, wie viele Leser eine weitere Handlung ausgeführt haben, z.B. eine Bestellung oder Buchung ausgelöst haben. Dies setzt natürlich im Newsletter eine klare Handlungsaufforderung (call to action) voraus bzw. überhaupt die Möglichkeit etwas zu tuen.

Die genannten Kennzahlen sollten zu jeder Aussendung ermittelt und ausgewertet werden.

Für weitere Informationen zum Gäste-Magnet Marketing klicken Sie bitte hier.

Durch strukturiertes E-Mail Marketing kann die Belegung im Hotel und auch der realisierte Preis deutlich gesteigert werden. Klicken Sie hier und nehmen mit uns Kontakt auf!